Schülerbeförderung

Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Schülerbeförderung:

Ab dem 27.04.2020 besteht für den gesamten ÖPNV die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung bzw. einer FFP2 – Maske und die Einhaltung der Hygienehinweise für Fahrgäste . Diese gilt auch für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei der Schülerbeförderung ist eine dringende Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erforderlich, beispielsweise was die Einhaltung des Abstandsgebots betrifft.