Informationen für Erziehungsberechtigte zur Sprachstandserhebung ab März 2025
Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind. Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft. Da Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Auf der Seite des Kultusministeriums sind die einzelnen Punkte genauer erläutert: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit/sprachstandserhebungen
Nähere Erläuterungen finden Sie in der folgenden Elterninformation des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Diese ist in mehreren Sprachen verfügbar.