Notbetreuung im Falle coronabedingter Einschränkungen des normalen Unterrichts

Eine Notbetreuung  wird weiterhin angeboten. Dazu finden Sie Informationen auf dem Merkblatt Notbetreuung. Bitte melden Sie Ihren Bedarf bei der Klassenlehrkraft an.

„Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. In diesem Fall legen Sie der Schule – wie bisher – eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.“ (aus dem Formblatt Informationen zur Notbetreuung an Grundschulen ab dem 22. Februar 2021)  

Auch die Horte bieten eine Notbetreuung am Vormittag an. Bitte erkundigen sie sich dort.